Werden Ihre Übersetzungen amtlich anerkannt?
Ja, ich bin vom spanischen Außenministerium bestellter vereidigter Übersetzer. Daher werden meine Übersetzungen von den Behörden in Spanien und in der gesamten Europäischen Union anerkannt (gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1191).
Wie kann ich bezahlen?
Die Zahlung kann per Überweisung oder Bizum erfolgen.
Benötigen Sie das Originaldokument, um eine Übersetzung anzufertigen?
Nein, ich kann eine Übersetzung auf Grundlage eines gescannten Dokuments oder eines Fotos des Dokuments (in diesem Fall ist es besonders wichtig, dass man alle Einzelheiten des Dokuments gut erkennen kann) anfertigen.
In der Regeln fordern Stellen, die eine beglaubigte Übersetzung verlangen, dass die Übersetzung zusammen mit der Originalurkunde (oder einer beglaubigten Abschrift von dieser) eingereicht wird, um die Dokumente abgleichen zu können.
Sind beglaubigte Übersetzung im PDF-Format rechtsgültig?
Ja. Eine mit der digitalen Unterschrift des Übersetzers versehene beglaubigte Übersetzung besitzt dieselbe Gültigkeit wie eine beglaubigte Übersetzung in Papierform. Es gibt jedoch noch einige Stellen, die keine digitalen beglaubigten Übersetzungen akzeptieren. In diesem Fall kann gegen einen kleinen Aufschlag eine beglaubigte Übersetzung in Papierform auf dem Postweg versandt werden.
Ich habe schon eine Übersetzung meines Dokuments. Können Sie diese nicht einfach für mich beglaubigen?
Leider nein. In den allermeisten Fällen ist es aufwendiger, eine vorhandene Übersetzung zu überprüfen und anzupassen, als direkt eine neue anzufertigen.